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ASoK 9, September 2015, Seite 343

Neues zum Arbeitnehmerschutz

Anpassung des ASchG sowie des MSchG an die CLP-Verordnung

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag behandelt das Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden, BGBl I 2015/60. Die Novellierung war notwendig, um das ASchG an die CLP-Verordnung anzupassen (Anpassung an die Terminologie betreffend gefährliche Arbeitsstoffe mit dem Chemikalienrecht sowie einheitliche Kennzeichnung von Behältern und Lagerbereichen von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen), und beinhaltet auch Änderungen des MSchG.

1. Unionsrechtlicher Hintergrund: CLP-Verordnung und Richtlinie 2014/27/EU

Die oben angeführte Novelle zum ASchG sowie zum MSchG erfolgte zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU. Mit der Richtlinie 2014/27/EU wurden folgende arbeitnehmerschutzrechtlichen Richtlinien geändert:

  • Richtlinie Sicherheitskennzeichnung;

  • Mutterschutz-Richtlinie;

  • Jugendschutz-Richtlinie;

  • S. 344 Richtlinie chemische Arbeitsstoffe;

  • Karzinogene-Richtlinie.

Auslöser für die Änderungen der Richtlinien ist die CLP-Verordnung. Mit dieser wurde in der EU ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt, das auf dem international geltenden Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) im Rahmen der VN-Wirtschaftskommission für Europa beruht. Die arbeitne...

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