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ZWF 3, Mai 2023, Seite 136

Unschuldsvermutung; Sanktionsrüge

ZWF 2023/20

§§ 8, 281 Abs 1 Z 11 Fall 3 StPO; Art 6 Abs 2 EMRK

(= RIS-Justiz RS0132357)

Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn das Gericht bei der Strafbemessung auf die Begehung einer Straftat als tatsächlichen Anknüpfungspunkt abstellt, die nicht Gegenstand des im angefochtenen Urteil gefällten oder eines sonstigen rechtskräftigen Schuldspruchs ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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