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Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption
Am präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption. Die Richtlinie soll nicht nur das Übereinkommen aus dem Jahr 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind, sondern auch den Rahmenbeschluss 2003/568/JHA zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor ersetzen und damit ein Gesamtpaket zur Bekämpfung der Korruption bilden.
Die Kommission begründet den Vorschlag damit, dass diese existierenden Instrumente nicht mehr umfassend genug seien und ein Bedarf nach Weiterentwicklung der bestehenden Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption bestehe. Zudem seien Lücken bei der Durchsetzung der Vorschriften auf nationaler Ebene und Hindernisse bei der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zutage getreten. Der Richtlinienvorschlag enthält daher auch nicht nur Vorschriften zur Harmonisierung des materiellen Korruptionsstrafrechts, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur Einrichtung besonderer S. 139Stellen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption sowie zur Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden, de...