Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Persönlichkeitsschutz; Öffentlichkeit; Liveticker; Litigation-PR; behördliche Medienarbeit; Haftung; Informationsfreiheitsgesetz
Art 90 B-VG; Art 6, 8 EMRK; § 213 FinStrG; § 9 Abs 1 RAO; § 35b StAG; § 301, 310 StGB; § 8, 12 Abs 1, 54, 229 Abs 1, 230 Abs 2, 233 StPO
Wess, Grenzen der Öffentlichkeit des Strafverfahrens: Aktuelles zu Persönlichkeitsschutz im Strafverfahren, Leaks, PR-Litigation, behördlicher Medienarbeit und Haftungsfragen, in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2022 (2022) 177
Die mediale Öffentlichkeit in Strafverfahren, insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, spielt eine wichtige sowie – so der unwiderlegliche Eindruck – immer größere und bedeutsamere Rolle, und zwar nicht unbedingt und primär im Hauptverfahren, sondern vor allem und insbesondere während des Ermittlungsverfahrens. Durch die stete Zunahme der Bedeutung von sozialen Medien und der daraus resultierenden Flut an Informationen, die der Öffentlichkeit gleichsam „rund um die Uhr“ zur Verfügung gestellt werden, werden auch die Inhalte des Strafprozesses der Öffentlichkeit in einem weitaus größeren Ausmaß zur Kenntnis gebracht als noch vor geraumer Zeit. Damit gehen selbstverständlich S. 138 massive Probleme einher – insbesondere im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen des Verfahrens, aber auch der schleichenden Unterwander...