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ZWF 3, Mai 2023, Seite 138

Sicherstellung; Widerspruch; Sichtungsverfahren

ZWF Redaktion

§ 112a StPO

Ifsits, Zum strafprozessualen Schutz klassifizierter Informationen nach § 112a StPO, ÖJZ 2023, 220

Die 2018 durch die Durchsuchungsmaßnahmen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ausgelöste Diskussion um die Zulässigkeit der Sicherstellung im öffentlichen Bereich und den damit verbundenen Zugriff auf sensible Unterlagen führte schließlich ua zur Implementierung des § 112a StPO (BGBl I 2021/148). Angelehnt an § 112 StPO sieht die Bestimmung ein System zum Schutz bestimmter klassifizierter Informationen vor. Der Gesetzgeber reagierte damit nicht zuletzt auf die Befürchtung des Vertrauensverlusts ausländischer Nachrichtendienste. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die mit § 112a StPO in Kraft getretenen strafprozessualen Neuerungen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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