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ZWF 3, Mai 2023, Seite 138

Zahlungsinstrumente; unbare und unkörperliche Zahlungsmittel; unbare Zahlungsmittelrichtlinie

ZWF Redaktion

§ 74 Abs 1 Z 10 StGB

Kattavenos-Lukan, Das unkörperliche unbare Zahlungsmittel gem § 74 Abs 1 Z 10 StGB, ÖJA 2023, 107

Mit BGBl I 2021/201 hat der nationale Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln die Legaldefinition des unbaren Zahlungsmittels in § 74 Abs 1 Z 10 StGB geändert. Diese umfasst neben körperlichen unbaren Zahlungsmitteln nun auch unkörperliche unbare Zahlungsmittel. Es stellt sich die Frage, was ein unkörperliches unbares Zahlungsmittel konkret ist und wie sich dieses in das System des StGB einbetten lässt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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