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Keine Tatentdeckung durch Kapitaleinkünfte-Ergänzungsersuchen
ZWF 2023/27
RV RV/1300011/2020
Auch wenn für den Fall einer Nichtbeantwortung des Ergänzungsersuchens nahezu sicher mit einer Einkommensteuerfestsetzung zu rechnen ist, wurde seitens des Finanzamts nicht in der erforderlichen Deutlichkeit bekannt gegeben, dass die Tat seitens der Abgabenbehörden (bereits) entdeckt gewesen wäre. Es genügt dafür nicht, dass aus dem Inhalt des Ergänzungsersuchens hervorgeht, dass dem Finanzamt aufgrund des internationalen Informationsaustausches Daten zu den vom Abgabepflichtigen unterhaltenen ausländischen Konten vorliegen und der Abgabepflichtige wusste, dass er bislang keine Steuererklärungen eingereicht und keine ausländischen Kapitaleinkünfte erklärt hat.