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Information; Dokumentation; Nichtschuld; Täuschung
§§ 147, 153, 156, 162, 223, 293 StGB; § 39 FinStrG; § 11 UStG
Rebisant, Der Schein (be)trügt – Die Scheinrechnung im Strafrecht, GRAU 2023, 31
Scheinrechnungen können – strafrechtlich betrachtet – Abgaben verkürzen, Forderungen oder eine Vermögensverringerung vortäuschen, eine Vermögensverringerung ohne Gegenleistung decken oder verschleiern, eine Verbindlichkeit vorschützen oder als Beweismittel in einem Verfahren dienen. Dadurch können unterschiedliche strafbare Handlungen und Finanzvergehen begründet sein.