Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 50 Gerichtsgebühren
Literatur
J. P. Gruber, Österreichisches Kartellrecht3 (2020); Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 50 KartG; Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017) § 50 KartG; Schaller in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG2 (2016) § 50 KartG, Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019); Solé/Kodek/Völkl-Torggler, Das Verfahren vor dem Kartellgericht2 (2019); Thyri, Kartellrechtsvollzug in Österreich (2007).
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Antragshäufung und Antragsänderung | ||
II. | Die einzelnen Gebührentatbestände | ||
A. | Zusammenschlusskontrollverfahren (Z 1) | ||
B. | Abstellung einer Zuwiderhandlung nach § 26, 27, 28 Abs 1, Verhängung einer Geldbuße und Abschöpfungsverfahren (Z 2 und Z 4) | ||
C. | Feststellungen nach § 28 Abs 2 (Z 3) | ||
D. | Zwangsgelder und Hausdurchsuchungen | ||
E. | Generalklausel (Z 6) |
I. Allgemeines
A. Grundsätzliches
1
In Abweichung vom GGG sieht das KartG in seinen § 50–57 eigene Regelungen zur Bestimmung der sog Rahmengebühr vor. Diese wird nicht wie im GGG durch fixe Tarifposten bemessen, sondern vom Senatsvorsitzenden nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nach freiem Ermessen bestimmt, wobei die allgemeinen Wertungen des Gesetzes ...