TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg)

Kartellrecht

Kommentar, KartG | Kartellgesetz, WettbG | Wettbewerbsgesetz, FWBG | Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4602-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg) - Kartellrecht

§ 37m Ordnungsstrafen

Alexander Egger/Christian Gänser

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zweck der Regelung
15
II.
Adressaten der Regelung
7, 8
III.
Zuständigkeit und Verfahren
9, 10
IV.
Tatbestände: Fallgruppen
11, 12
V.
Sanktion
1316

I. Zweck der Regelung

1

§ 37m normiert Sanktionen für bestimmte Verstöße iZm Beweismitteln und Informationen. Damit soll Art 8 der RL 2014/104 umgesetzt werden, und zwar dessen Abs 1 Buchstaben b bis d sowie Abs 2. Die in Art 8 Abs 1 Buchstabe a angeführte Nichtbefolgung oder Verweigerung der Befolgung der Offenlegungsanordnung eines nationalen Gerichts ist gem § 37j Abs 9 nach § 79 AußStrG zu ahnden bzw durchzusetzen. Danach hat ein Gericht für den Fortgang des Verfahrens notwendige Verfügungen gegenüber Personen, die sie unbefolgt lassen, von Amts wegen durch angemessene Zwangsmittel durchzusetzen (Abs 1). Von den in § 79 Abs 2 AußStrG demonstrativ angeführten Zwangsmitteln kommt am ehesten die Verhängung von Beugestrafen in Betracht, bei unvertretbaren Handlungen sogar Beugehaft; die zwangsweise Abna...

Daten werden geladen...