Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 35c Zustellung von Schriftstücken
1
§ 35c schafft eine Grundlage für die Stellung von Zustellungsersuchen durch das KG an andere nationale Behörden eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Vertragsstaates. Welche Schriftstücke ein Zustellungsersuchen des KG betreffen können, ist in § 35a Abs 1 Z 1 näher geregelt (vgl dazu ausführlich Strasser § 35a Rz 7). Eine entsprechende Regelung für Zustellungsersuchen durch die BWB findet sich in § 14a Abs 2 WettbG iVm § 3 Amtshilfe-VO. Insbesondere durch § 35a Abs 1 lit c ist die Bestimmung sehr weitreichend und umfasst wohl jeden Aktenbestandteil, der einer Partei des Verfahrens im Zuge des Verfahrens zuzustellen ist. Der Begriff ist aber weniger weitreichend als etwa nach der ZustellVO, die auch die Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke vorsieht.
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Einem Zustellersuchen ist ein einheitlicher Titel beizufügen (vgl § 35b Abs 1 und Abs 2), dieser ist in Form einer Amtsbestätigung nach § 186 Abs 1 AußStrG auszustellen (vgl § 35b Abs 4). Zur Frage der Übersetzung des zuzustellenden Dokuments und des einheitlichen Titels vgl § 35b Abs 4.
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Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Zustellung kann das KG die ersuchte Behörde um Feststellung ersuchen, ob die für den Zustellvorgang maßgeblic...