Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 35b Verfahren
Übersicht
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I. Allgemeines
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§ 35b legt Grundsätze des Verfahrens für die Zustellungs- und Vollstreckungshilfe fest. Während § 35c bis 35e jeweils spezielle Regelungen für einzelne Bereiche der Amtshilfe vorsehen, enthält § 35b allgemeinere Grundsätze, die nicht nur auf eine der „vier Varianten“ (Zustellung in das/aus dem Ausland; Vollstreckung im/aus dem Ausland) der Amtshilfe anwendbar sind (s auch § 35a Rz 4).
Die Abs 1 bis 4 befassen sich mit den Voraussetzungen, die der einheitliche Titel zu erfüllen hat. Abs 5 enthält Regelungen zu Kosten, die einer Behörde eines Mitgliedstaates aus Anlass der Erledigung eines Amtshilfeersuchens des KG entstehen. Abs 6 regelt die Weiterleitung von beim KG eingelangten Ersuchen, für die andere Behörden zuständig sind.
II. Der einheitliche Titel
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Sämtlichen Amtshilfeersuchen ist der sogenannte einheitliche Titel anzuschließen. Die ECN+ RL enthält zwar Vorgaben, was dieses Dokument zu enthalten hat; eine nähere Ausgestaltung des Dokuments etwa im Weg eines Komitologieverfahrens ist in der RL aber nicht vorgesehen. Das ist bemerkenswert, da die ECN+ RL in Art 27 Abs 4 vorsieht, dass der einheitlich...