Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 9 Schluß- und Übergangsbestimmungen
Literatur
Gamerith, Zur Anwendung des Nahversorgungsgesetzes insbesondere im Handel zwischen den Mitgliedstaaten, in Altmeppen/Fitz/Honsell (Hrsg), FS Roth 139; Harrer, Normverstoß und § 1 UWG, ÖBl 1981; Karsch, Verletzungen des NahversorgungsG als Wettbewerbsverstoß? ÖBl 1979, 91.
Verhältnis zwischen FWBG und UWG
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§ 9 FWBG regelt das Verhältnis zwischen dem FWBG und dem UWG. § 9 FWBG zufolge bleiben die Vorschriften des UWG unberührt und parallel neben den Tatbeständen des FWBG anwendbar. Ein auf § 1 Abs 1, 2 oder 4 Abs. 1 Satz 2 FWBG gestützter Anspruch kann daher zB gleichzeitig über § 1 UWG (Rechtsbruch) geltend gemacht werden. FWBG und UWG stehen zueinander in Gesetzeskonkurrenz. Entsprechend kann ein Verstoß gegen das FWBG gleichzeitig sowohl vor dem KG als auch vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden. Die BWB würde bei Konkurrenz wohl aufgrund der Kostentragungsregel (kein Kostenersatz, vgl § 7 Abs 1 FWBG mit Verweis auf das AußerStrG) den Weg über das FWBG gehen.