Kartellrecht
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5h Zusammenarbeit im Rahmen des europaweiten Vollzugs
Literatur
Wollmann, Die UTP-Richtlinie – Unterstützung für David gegen Goliath in der Lebensmittelbranche, ecolex 2019, 887.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Allgemeines
1
§ 5h erweitert das Institutionengefüge im Zusammenhang mit der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken um eine nationale Kontaktstelle im BMAW und regelt die von der RL (EU) 2019/633 (UTP-RL) vorgesehenen Aspekte der Amtshilfe zwischen den Durchsetzungsbehörden und der Erstellung eines Jahresberichts über deren Tätigkeit.
II. Nationale Kontaktstelle
2
Abs 1 sieht die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle im BMAW für den Informationsaustausch im Rahmen der EU vor. Diese soll die Europäische Kommission unterstützen und mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenwirken, wobei sie mit der Teilnahme an Sitzungen des europäischen Informationsaustauschs der nationalen Durchsetzungsbehörden (Art 8 Abs 2 UTP-RL) die BWB betrauen kann. Dieser kann sie auch andere – nicht näher bezeichnete – konkrete Aufgaben übertragen.
Die RL überlässt die Anzahl der benannten Durchsetzungsbehörden den Mitgliedstaaten. Wird jedo...