Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 5d Einrichtung einer Erstanlaufstelle
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Aufgaben | ||
A. | Hintergrund | ||
B. | Verhältnis zur RL (EU) 2019/633 | ||
III. | Geschäftsordnung | ||
IV. | Einholung von Auskünften | ||
V. | Vertraulichkeit und Datenverarbeitung | ||
VI. | Berichtspflicht |
I. Allgemeines
1
Abs 1 sieht die Errichtung einer weisungsfreien und unabhängigen (siehe dazu § 5e Rz 3) Erstanlaufstelle für Beschwerden betreffend Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen beim BMLRT (jetzt: BML) vor. Die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen personellen und sachlichen Mittel sind ihr vom BMLRT (jetzt: BML) zur Verfügung zu stellen. Wie sich aus den Materialien ergibt, sind vorerst drei Planstellen vorgesehen, die bei Bedarf nach einer einjährigen Evaluierungsphase um bis zu drei Planstellen (Vollzeitbeschäftigtenäquivalente) der jeweils erforderlichen Bewertungsgruppe aufgestockt werden können.
II. Aufgaben
2
Die Aufgaben der Erstanlaufstelle bestehen gem Abs 2 in
der allgemeinen Beratungstätigkeit und Analyse von Beschwerdefällen,
der Befassung des Beschwerdegegners mit dem Gegenstand der Beschwerde im Einverständnis mit dem Beschwerdeführer,
der Befassung einer Schlichtungsstell...