Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 5a Gegenstand und Anwendungsbereich
Übersicht
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I. | Zielsetzung | ||
II. | Tatbestand | ||
A. | Geltungsbereich | ||
B. | Schwellenwerte | ||
C. | Niederlassung innerhalb der EU | ||
D. | Dienstleistungen | ||
E. | Behörde | ||
F. | Verhältnis zu anderen Vorschriften |
I. Zielsetzung
1
Mit der Novelle des NahVersG (jetzt Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen – Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG) wurde die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ins österreichische Recht umgesetzt.
2
Der EU-Gesetzgeber wollte mit der Richtlinie Ungleichgewichte in der Verhandlungsposition von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette adressieren. Geschützt werden sollten vor allem kleine und mittlere Unternehmen und in diesem Zusammenhang sowohl landwirtschaftliche Erzeuger als auch gewerbliche Produzenten. Im Fokus des EU-Gesetzgebers waren gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßende Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Einkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die einem Handelsp...