Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 20 Vollziehung
Literatur
Hengstschläger/Leeb, AVG (Stand , rdb.at) § 19 AVG; Hengstschläger/Leeb, AVG (Stand , rdb.at) § 34 AVG; Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017); Pabel, Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012: Überblick über die mehrstufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, ecolex 2013, 492; Pavlidis, Die sachliche Zuständigkeitsabgrenzung der Verwaltungsgerichte 1. Instanz: Probleme und Widersprüche, ÖJZ 2013, 805; Rihs/Xeniadis, Ermittlungsverfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde – Vernehmung von Beteiligten und Zeugen durch die BWB, ÖZK 2011, 171.
Übersicht
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I. Allgemeines
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§ 20 WettbG regelt die Vollziehung der Bestimmungen des WettbG. Demnach ist gem Abs 1 leg cit grundsätzlich der/die BMAW mit der Vollziehung betraut. Ausnahmen davon bestehen in Bezug auf § 11 (Ermittlungen) und § 12 WettbG (Hausdurchsuchung), wonach je nach Zuständigkeitsbereich der/die BM für Justiz bzw der/die BMAW mit der Vollziehung betraut ist, sowie betreffend § 14 WettbG (Heranziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes), dessen Vollziehung dem BM für Inneres obliegt. Soweit es um vom Unionsrecht vorgesehene Mitwirkungsbefugnisse der Mitgliedstaaten an der Erlassung ...