Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 18 Sprachliche Gleichbehandlung
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Mit dem KaWeRÄG 2021 wurde nach dem Wort „männlicher“ die Wortfolge „oder weiblicher“ eingefügt, um auch die Fälle abzudecken, in denen lediglich auf die weibliche Form Bezug genommen wird. Von praktischer Bedeutung ist das für die Bezeichnungen des Obersten Organs als Bundesministerin.