Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 10a Anmeldegebühren
Literatur
Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017); Matousek in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 10a WettbG; Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019); Solé/Kodek/Völkl-Torggler, Das Verfahren vor dem Kartellgericht2 (2019).
Übersicht
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I. Allgemeines
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Die Pauschalgebühr für Zusammenschlussanmeldungen beträgt EUR 6.000. und ist auf Zusammenschlüsse anzuwenden, die nach dem bei der BWB angemeldet werden. Auf diesen Betrag wurde sie im Zuge des KaWeRÄG 2021 von vormals EUR 3.500 angehoben, um der Bedeutung der bei der BWB angemeldeten Zusammenschlüsse sowie den damit verbundenen komplexen Fragestellungen entsprechend Rechnung zu tragen. Anzumerken ist, dass der BWB diese Einnahmen nicht zufließen, sondern dort lediglich ein sog „Durchlaufposten“ sind. Die Erhöhung ist insb auch vor dem Hintergrund der Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle zu sehen, durch die vermehrt für Österreich wettbewerblich nur abstrakt bedenkliche Zusammenschlüsse von der Anmeldepflicht ausgenommen sind. Die Pauschalgebühr ist für die Phase I des Zusammenschlussverfahrens zu entrichten. Soweit e...