Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 5 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Literatur
Healey, Competitive Neutrality and the role of Competition Authorities: A glance at experiences in Europe and Asiapacific in Burnier Da Silviera/Kovacic (Hrsg), Global Competition Enforcement: New Players, New Challenges (2019) 51; Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017); Matousek in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 10a WettbG; Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019).
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Exkurs: Competitive Neutrality | ||
A. | Überblick | ||
B. | Wettbewerbsbehörden und Competitive Neutrality | ||
C. | COVID-19 |
I. Allgemeines
1
§ 5 WettbG statuiert eine allgemeine Ausnahme vom Anwendungsbereich des WettbG, und zwar unter zwei Voraussetzungen. Erstens gilt diese Vorschrift nur für bestimmte Verfahren, nämlich solche nach Art 106 Abs 3 AEUV. Diese Regelung überträgt der EK die Achtung der Anwendung des Art 106 und räumt ihr die Befugnis ein, geeignete Richtlinien und Beschlüsse zu erlassen. Nach Art 106 Abs 1 AEUV sind die Mitgliedstaaten in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, dazu verpflichtet, diesen keine den Verträgen und insb Art 18, dh dem Verbot d...