Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 92 Weitergeltung von Ernennungen und Eintragungen
Literatur
Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 92 KartG; J. P. Gruber, Kartellrecht3 (2020) § 92 KartG; Matousek in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG2 (2016) § 92 KartG.
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Die Bestimmung regelt die Weitergeltung von Ernennungen der fachkundigen Laienrichter des KG und des KOG nach § 95 KartG 1988. Eine entsprechende Regelung in Abs 2 betreffend die Eintragung der Sachverständigen in Kartellangelegenheiten nach § 103 KartG 1988 wurde mit dem KaWeRÄG 2017 aufgehoben. Die Regelung hatte sich mit der (ebenfalls durch das KaWeRÄG 2017 erfolgten) Aufhebung des bis dahin geltenden § 73 erübrigt.