Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 80 Kanzleigeschäfte und Ausgaben
Literatur
Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 80 KartG; Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017) § 80 KartG; Mair in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 80 KartG; Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019); Thyri, Kartellrechtsvollzug in Österreich (2007).
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Wenn auch der BKartAnw in der Ausübung seines Amtes vom KG unabhängig ist, sieht das Gesetz doch vor, dass er sich für seine Kanzleigeschäfte der Geschäftsstelle des OLG Wien bedient und seine Ausgaben aus den Mitteln dieses Gerichts bestritten werden. Dementsprechend ist er in den Angelegenheiten der Justizverwaltung – etwa Genehmigung des Urlaubs, Beistellung von Arbeitsutensilien etc – dem Präsidenten des OLG Wien unterstellt. Da die Kanzleigeschäfte dort nach der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durchgeführt werden, ist diese auch für die Kanzleigeschäfte des BKartAnw maßgeblich. Dementsprechend tragen – in Anlehnung an das Kt- und Nkt-Register des KG – die Akten beim BKartAnw die Bezeichnungen KA und NKA.
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Der BKartAnw nimmt am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) teil. Er ist zwar nicht unter den Institutionen genannt, die zur Tei...