Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 78 Funktionsdauer und Enthebung
Literatur
Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 78 KartG; Hoffer/Barbist, Das neue Kartellrecht3 (2017) § 78 KartG; Mair in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 78 KartG; Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019); Thyri, Kartellrechtsvollzug in Österreich (2007).
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§ 78 Abs 1 und 2 entspricht § 114 Abs 4 und 5 KartG 1988 idF KartG-Nov 2002. Die „Auflösung des Dienstverhältnisses“ richtet sich dabei nach dem anwendbaren Dienstrecht, also für Organwalter, die zuvor als Bundesbedienstete tätig waren, nach dem Recht, dem sie in ihrer vorherigen Stellung unterlagen, für andere nach dem VertragsbedienstetenG (s Majer § 79 Rz 2).
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Abs 2 regelt die nähere Ausgestaltung der in Abs 1 Z 3 vorgesehenen Enthebung. Die Materialien enthalten keine über den Gesetzestext hinausgehenden Präzisierungen. Die Enthebungsgründe der Z 1 bis 3 entsprechen den Enthebungsgründen, die auf den GD für Wettbewerb Anwendung finden. Auch die Beendigung des Amtes ist – abgesehen vom Übertritt in den Ruhestand – im Wesentlichen gleich geregelt. Das ex lege eintretende Ende der Amtsstellung aus Altersgründen erreicht der GD für Wettbewerb jedoch erst mit Ab...