Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 67 Unvereinbarkeit
Literatur
Ginner in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 67 KartG.
1
Die Unvereinbarkeitsgründe dürfen weder im Zeitpunkt der Ernennung noch während der gesamten Amtszeit eines fachkundigen Laienrichters vorliegen und stellen – ab Eintritt – einen Grund zur Ablehnung der Ernennung bzw zur Amtsenthebung dar (§ 70 Abs 1 Z 2 KartG). Ist ein Unvereinbarkeitsgrund gegeben, die Amtsenthebung aber noch nicht vollzogen, kann der fachkundige Laienrichter von einer Partei in einem anhängigen Verfahren abgelehnt werden (§ 72 KartG).
2
§ 16 Abs 2 WettbG normiert, dass nicht Mitglied oder Ersatzmitglied der Wettbewerbskommission sein kann, wer bereits fachkundiger Laienrichter beim KG oder KOG ist. Daraus folgt denklogisch, dass auch ein Mitglied oder Ersatzmitglied der Wettbewerbskommission nicht zum fachkundigen Laienrichter der Kartellgerichtsbarkeit ernannt werden kann. Beide Funktionen sind miteinander unvereinbar. Diese Unvereinbarkeit kann letztlich darauf zurückgeführt werden, dass die Wettbewerbskommission im Rahmen der Fusionskontrolle die Möglichkeit hat, an der Stellung eines Prüfantrages durch die BWB beschränkt mitzuwirken (§ 17 WettbG). Aber auch die weiteren Aufgaben der WB...