Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 66 Eignung
Literatur
Brechmann in Calliess/Ruffert (Hrsg), EUV/AEUV5 (2016) Art 45 AEUV; Ginner in Petsche/Urlesberger/Vartian (Hrsg), KartG 20052 (2016) § 66 KartG; Thyri, Kartellrechtsvollzug in Österreich (2007).
1
Die strengen Eignungsvoraussetzungen für das Amt eines fachkundigen Laienrichters sollen die Fachexpertise der zu ernennenden Personen gewährleisten, die für die Mitwirkung an den komplexen kartellrechtlichen Fallentscheidungen ausgewählt werden. Alle vier Voraussetzungen müssen während der Dauer der Amtstätigkeit erfüllt bleiben. Bezüglich der Voraussetzungen der Z 2 sei auf die § 1 bis 3 GSchG verwiesen. Die Eignungsvoraussetzungen sind durch die Beibringung der notwendigen Dokumente und Unterlagen im Nominierungsakt der betreffenden Organisation nachzuweisen.
2
Was das Erfordernis der Vollendung eines inländischen Hochschulstudiums in Z 3 anlangt, wird zwar in der Literatur auf die unionsrechtliche Problematik der Vereinbarkeit dieses Kriteriums mit der im Primärrecht verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit hingewiesen, doch bleibt festzuhalten, dass Art 45 Abs 4 AEUV eine Ausnahme für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung vorsieht, welche grundsätzlich auf die ...