Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg)

Kartellrecht

Kommentar, KartG | Kartellgesetz, WettbG | Wettbewerbsgesetz, FWBG | Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4602-2

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Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg) - Kartellrecht

§ 59 Zusammensetzung der Senate

Theodor Taurer

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Grundsätzlich entscheiden KG und KOG in Senaten, außer das Gesetz bestimmt davon Abweichendes (zB § 62 KartG. Entscheidungen durch den Vorsitzenden des KG; § 54 KartG: Festsetzung der Rahmengebühr; § 12 WettbG: Hausdurchsuchungen). Hinsichtlich der funktionellen Zuständigkeit gilt also der Grundsatz der Senatsbesetzung; die Einzelrichterbesetzung ist die Ausnahme. Die Senate der Kartellgerichtsbarkeit bestehen dabei aus Berufsrichtern und fachkundigen Laienrichtern (§ 64 KartG). Gemäß § 62 Abs 1 KartG kann auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung aller anderen Parteien auf die Senatszusammensetzung verzichtet ...

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