Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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§ 58 Gerichtsorganisation
Literatur
Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Zukunft der Wettbewerbspolitik in Österreich (2010); Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Effizienz – Rechtsstaatlichkeit – Transparenz im österreichischen Wettbewerbsrecht (2014); Ginner in Petsche/Urlesberger/Vartian, KartG 20052 (2016) § 58 KartG; Gugerbauer, KartG und WettbG3 (2017) § 58 KartG; Höllwerth in Gitschthaler/Höllwerth, Kommentar zum Außerstreitgesetz (2013) § 104a JN; Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 (1997); Reidlinger/Hartung, Das österreichische Kartellrecht4 (2019); Solé/Kodek/Völkl-Torggler, Das Verfahren vor dem Kartellgericht2 (2019); Thyri, Kartellrechtsvollzug in Österreich (2007); Tüchler, Die Entwicklung des österreichischen Kartellrechts, in Resch, Kartelle in Österreich (2003).
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Grundsätzlich obliegt dem nationalen Gesetzgeber die Entscheidung, welche Behördenorganisation und – dem folgend – welches Verfahrensrecht für die Erfüllung der Aufgaben des Wettbewerbsrechtsvollzugs in einer Jurisdiktion gewählt werden. Sowohl in Europa als auch in noch viel größerem Ausmaß weltweit gelangen dabei unterschiedliche Behördenmodelle zur Anwendung. Im Wesentlichen ist dabei zu unterscheiden, o...