Kartellrecht
1. Aufl. 2022
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S. VIIGeleitwort Sabine Völkl-Torggler
Das österreichische Kartellgesetz ist auf einer weiten Reise.
Mit Beginn des Jahres 2006 trat es in Kraft und schrieb den 2002 eingeleiteten Systemwechsel hin zum Kartellverbot fest. Er löste die gänzlich anders geartete Auffassung von Kartellen als unvermeidliche Erscheinungen des Geschäftslebens, die genehmigt und unter Aufsicht mit einem Kartellregister verwaltet werden müssen, ab. Noch im Kartellgesetz 1988 wurde für die Mitglieder eines Kartells gut gesorgt, mit materiellen Bestimmungen über Kündigung und Austritt, Mäßigung von Vertragsstrafen etc, und mit zivilprozessualen Bestimmungen für Verfahren, die Kartellverträge betrafen – all das seit 1995 im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Kartell- und Kartellobergericht.
Allein dass uns dies heute so fremd und völlig aus der Zeit gefallen erscheint, zeigt, welchen tiefgreifenden Wandel das Kartellgesetz 2005 gebracht hat.
Durch das Wettbewerbsgesetz 2002 wurde eine neue Behördenstruktur mit den beiden Amtsparteien Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt und durch das Kartellgesetz 2005 ein die neuen Anforderungen erfüllendes Rahmenwerk geschaffen. Es kam es zur inhaltlichen Angleichung des materiellen innerstaatlichen Kartellrechts an das...