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Der Verlustvortrag im Spannungsfeld zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht
Verwertung betrieblicher Verluste vergangener Veranlagungszeiträume
Die Verwertung von betrieblichen Verlusten vergangener Veranlagungszeiträume ist eine Thematik, die sowohl materielles Recht als auch Verfahrensrecht tangiert. Aufgrund der Festsetzungsverjährung (§ 207 BAO) stellt sich bei Fällen in Verbindung mit Feststellungsbescheiden gem § 188 BAO die Frage, wie verfahrensrechtlich vorzugehen ist, um die Höhe des Verlustabzugs bei der Einkommensteuerveranlagung im Jahr der Verwertung materiell richtigzustellen.
1. Ausgangslage
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ermöglicht der Verlustabzug eine Durchbrechung der Abschnittsbesteuerung. Die Vorschrift soll verhindern, dass Verluste, die durch jährlich schwankende Einkünfte entstehen, endgültig steuerlich unberücksichtigt bleiben. In Deutschland kann ein Verlust rück- und vorgetragen werden, im österreichischen EStG ist lediglich die Vortragsfähigkeit von Verlusten vorgesehen. Der Verlustabzug ist in § 2 Abs 2b und § 18 Abs 6 und 7 EStG geregelt. Anders als die übrigen Sonderausgaben ist der Verlustabzug weder eine Ausgabe noch Einkommensverwendung, es handelt sich hierbei um eine Ergänzungsposition zum Prinzip der Abschnittsbesteuerung bzw um ein Instrument der Einkommensermittlung.
2. Rechtsprechung des VwGH
Über die Höhe ...