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SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 876

Beschäftigungsbonus startet mit 1. Juli 2017

Der Beschäftigungsbonus wird, wie im Regierungsprogramm 2017/2018 vorgesehen, wird in Anspruch genommen werden können. Die Koalitionsparteien haben die dafür notwendigen Richtlinien gerade noch rechtzeitig auf den Weg gebracht. Zur Erinnerung: Der Beschäftigungsbonus sieht eine Erstattung von 50 % der Lohnnebenkosten für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für drei Jahre (Abwicklung über aws) vor; das gilt für der KommSt-Pflicht unterliegende Beschäftigte.

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