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Entgeltliche Ablöse von Fruchtgenussrechten im außerbetrieblichen Bereich
VwGH kippt Rechtsansicht des BMF
Das BMF hat mit dem EStR-Wartungserlass 2011 einen vermeintlichen Paradigmenwechsel in der Besteuerung von Ablösezahlungen für Fruchtgenussvereinbarungen an Liegenschaften vollzogen. Davor war die entgeltliche Ablöse eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Der VwGH hat kürzlich ( Ra 2016/13/0029) der Ansicht des BMF eine klare Absage erteilt. Diese Entscheidung trägt zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei Fruchtgenussgestaltungen bei, insb mit Blick auf vermehrt getätigte Grundstücksübertragungen unter Fruchtgenussvorbehalt vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Ermittlung der GrESt-Bemessungsgrundlage.
1. Zivilrechtliche Würdigung
Die Frage, ob ein Fruchtgenussrecht nur der Ausübung nach oder auch der Substanz nach übertragen werden kann, ist aus zivilrechtlicher Sichtweise geklärt. Nach neuerer Rechtsprechung des OGH ist das Fruchtgenussrecht auch der Substanz nach übertragbar. Das Fruchtgenussrecht kann sowohl mit dinglicher als auch mit obligatorischer Wirkung abgetreten werden. Die dingliche Übertragung ist jedoch nur dann möglich, wenn das dem Berechtigten zustehende dingliche Recht ber...