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SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 872

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 passiert Finanzausschuss

Ebenfalls im Finanzausschuss beschlossen wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) Das neue Regime sieht eine Risikokapitalbeihilfe vor, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen ist; davon hängt wiederum das Inkrafttreten ab. Für private Investoren sollen Ausschüttungen im Ausmaß von bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei sein. Die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen im Finanzierungsbereich von der Körperschaftsteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne und sonstige Wertänderungen hinsichtlich der Beteiligung am Zielunternehmen befreit werden. Eine weitere wesentliche Stoßrichtung des Gesetzes ist die Mobilisierung privaten Kapitals für Unternehmensinvestitionen, die durch eine Änderung des AIFMG erreicht werden soll. In Zukunft soll es damit auch privaten Anlegern leichter möglich sein, in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und Unternehmensbeteiligungen zu investieren.

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