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Die Befreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Greift die Befreiung bei einer Vermietung von Wohnraum im Inland trotz Ansässigkeit des Vermieters im Ausland?
Vermieten im Ausland Ansässige Wohnraum in Österreich, stellt sich die Frage, ob eine solche Wohnraumvermietung in Österreich nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG idF Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117, befreit sein kann. Der Beitrag sucht eine systemkonsistente Lösung.
1. Der Gesetzeswortlaut
§ 6 Abs 1 UStG verankert „Steuerbefreiungen“ für Umsätze in Österreich (nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG „im Inland“ ausgeführte Umsätze):
„Von den unter § 1 Abs 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei […]
27. die Umsätze der Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum 30 000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen sowie Umsätze, die nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. d und j, Z 9 lit. b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28 steuerfrei sind, außer Ansatz. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich […]“
Diese Neufassung der Kleinunternehmerbefreiung tritt nach § 28 Abs 44 Z 1 UStG „mit in Kraft und“ ist „erstmalig auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden,...