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SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 869

Erhöhte Forschungsprämie, neue Mitarbeiterbeteiligung

Der Finanzausschuss hat kürzlich die Erhöhung der Forschungsprämie ab 2018 von 12 % auf 14 % und das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 beschlossen. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung soll die Aktien der Mitarbeiter trauhändig verwalten und so starker Kernaktionär sein. Aktien in der Höhe von bis zu 4.500 Euro sollen für die Mitarbeiter pro Jahr steuer- und sozialversicherungsbefreit sein. Dieser Freibetrag kommt zur Anwendung, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verbleiben.

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