Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 886

Keine Anrechnung von Lohnsteuer bei nicht einbehaltener Lohnsteuer

Entscheidung: RV/7101253/2017, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 46 EStG 1988.

Für eine allfällige Anrechnung von Lohnsteuer genügt es, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde (Verweis auf ). Genau das ist im Beschwerdefall jedoch nicht geschehen, weshalb eine Anrechnung von Lohnsteuer nicht erfolgen kann.

Daten werden geladen...