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SWK 27, 20. September 2016, Seite 1161

Einschränkung des Verlustabzugs bei außerbetrieblichen Einkünften

Verstoß gegen das Nettoprinzip?

Norm: § 18 Abs 6 EStG 1988.

Entscheidung: RV/5100040/2016, VfGH-Beschwerde zu E 1701/2016 anhängig.

Bei außerbetrieblichen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 ist gemäß § 18 Abs 6 Satz 3 EStG 1988 von Gesetzes wegen ein Verlustabzug (Verlustvortrag) in der Regel nicht möglich. Teilweise bestehen aber, zB bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder privaten Immobilienverkäufen, besondere Verwertungsmöglichkeiten entstandener Werbungskostenüberschüsse, etwa in Form von Verteilungen auf mehrere Jahre, sodass insoweit im Ergebnis eine Durchbrechung des Verlustabzugsverbots ermöglicht wird. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist allerdings außerhalb eines Verlustausgleichs im laufenden Jahr iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 jedwede Verwertung ausgeschlossen. Dies kann dazu führen, dass wirtschaftlich gesehen tatsächlich nicht bezogene Einkünfte versteuert werden müssen.

Im gegenständlichen Fall (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) hat sich ein beträchtlicher Teil des Rückzahlungsbetrags nicht einkunfts- bzw steuermindernd ausgewirkt, obwohl diese Einkünfte in Summe bzw wirtschaftlich betrachtet nicht in dem Sinne bezogen wurden, dass eine Vermögensvermehrung eingetreten ist. Der Beschwerdeführer erblickt in diesem Umstand eine auf dem Leistun...

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