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SWK 27, 20. September 2016, Seite 1196

Glücksspiel: Ausspielungen

Für die Erfüllung des § 2 Abs 1 Z 2 GSpG ist lediglich Voraussetzung, dass im Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel eine vermögenswerte Leistung erbracht wird. – (§ 2 Abs 1 Z 2 GSpG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2015/17/0020)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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