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SWK 27, 20. September 2016, Seite 1162

Die EU-Anti-BEPS-Richtlinie

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick

Katharina Hafner und Marion Stiastny

In den letzten Jahren entstand die Forderung, die Gewinne dort zu besteuern, wo diese entstehen. Dadurch soll das Vertrauen in die Fairness der Steuersysteme wiederhergestellt und den Regierungen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Steuerhoheit wirksam auszuüben. Diese Ziele wurden durch die OECD in konkrete Handlungsempfehlungen gegossen – der Aktionsplan zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) war entstanden. Diese Arbeiten wurden auf europäischer Ebene begrüßt und in den Aktionsplan der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union im Jahr 2015 aufgenommen.

Im Rahmen des ECOFIN-Rates vom wurde weitgehende politische Einigung über den Vorschlag einer Anti-BEPS-Richtlinie (Anti-BEPS-RL) erzielt, das Verfahren der stillschweigenden Zustimmung endete am . Die formelle Annahme durch den ECOFIN folgte am .

1. Hintergrund und Zielsetzung

Ziel war es, auf EU-Ebene gemeinsame, aber flexible Lösungen im Einklang mit den BEPS-Schlussfolgerungen der OECD zu erarbeiten. Um das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen, haben die Mitgliedstaaten zumindest ihre BEPS-Verpflichtungen zu erfüllen sowie allgemeine Maßnahmen zur Bekämpfung von St...

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