Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 20. September 2016, Seite 1196

Altlastensanierungsgesetz

Beitragsschuldner iSd § 4 Abs 4 Altlastensanierungsgesetz ist der derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Insbesondere in Fällen, in denen sich eine vorgeschriebene Beitragspflicht gemäß § 4 Z 4 ALSAG auf Abfälle bezieht, die bereits vor Einführung der Beitragspflicht des Liegenschaftseigentümers durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auf dessen Liegenschaft abgelagert wurden und die Beitragspflicht des Liegenschaftseigentümers auf ein mehr als einjähriges weiteres billigendes Hinnehmen der Ablagerung iSd § 3 Abs 1 Z 3 ALSAG gestützt wird, obliegt es der Abgabenbehörde, genau aufzuzeigen, welche unterlassenen Abwehrmaßnahmen sie dem Liegenschaftseigentümer vorwirft. – (§ 4 Abs 4 ALSAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/15/0132)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
Daten werden geladen...