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BFGjournal 11, November 2009, Seite 397

Unentgeltliche Nutzungsüberlassung von zwei Eigentumswohnungen durch eine GmbH an ihren Gesellschafter

Michael Rauscher

Die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wohnobjekten durch Kapitalgesellschaften an deren Gesellschafter hat seit den Erkenntnissen des VwGH zu „Luxusmietobjekten“ vom , 2005/14/0091, und vom , 2005/14/0083, eine besondere Brisanz entwickelt. Die Finanzämter richten seitdem ihr besonderes Augenmerk auf Mietverhältnisse zu Wohnzwecken zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern, aber auch auf Dienstwohnungen. Dieser Bereich wurde nun durch zwei vom Sachverhalt zusammenhängende Berufungsentscheidungen des UFS um eine Facette erweitert: die unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Wohnobjekten an Gesellschafter. Die Aussagen zur Bemessung der Kapitalertragsteuer könnten auch Bedeutung bei Fällen im Zusammenhang mit „Luxusmietobjekten“ haben.


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-G/06

Der Fall

Eine GmbH (die Berufungswerberin) beteiligte sich als Miteigentümerin an der umfassenden Sanierung eines Gebäudes (nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz), an dem in der Folge Wohnungseigentum begründet und ihr das Wohnungseigentumsrecht an zwei nebeneinander liegenden Wohnungen eingeräumt wurde. Die Fertigstellung der beiden Wohnungen erfolgte Ende 1998. Die eine Wohnung wurde ab Deze...

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