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BFGjournal 11, November 2009, Seite 412

Urlaub mit Vorsteuerabzug: die schöne Seite desPuffer-Erkenntnisses

Erich Schwaiger

Die Eigennutzung einer überwiegend kurzfristig vermieteten, möblierten Ferienwohnung berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Ab 2004 gilt das nur, wenn man sich auf den Anwendungsvorrang der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL beruft und die Eigennutzung freiwillig mit 20 % der Umsatzsteuer unterzieht. Bei der Berechnung der Höhe des Privatanteils sind saisonbedingte Leerstehungszeiten – auch für die Einkommensteuer – als neutrale Zeiten außer Acht zu lassen.


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§ 20 Abs. 1 EStG 1988, §§ 3a Abs. 1a, 12 Abs. 2 Z 2 lit. a, 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994

Der Fall

Zwei natürliche Personen (Vermietungsgemeinschaft) erwarben 2002 ein möbliertes Appartement in einer Ferienanlage, um es kurzfristig zu vermieten. Die Verwaltung der Ferienwohnung übernahm ein Dritter, wobei den Eigentümern eine jährlich im Vorhinein zu meldende Eigennutzung von drei Wochen zugesichert war.

Die Wohnung wurde Weihnachten 2002 übergeben und die erste Woche privat genutzt. Ab Jänner 2003 wurde sie vermietet, wobei die Auslastung von anfänglich etwa 25 % bis 2006 kontinuierlich auf etwa 33 % anwuchs. Mitte 2006 verkauften die Eigentümer das Objekt weiter.

In den Steuererklärungen wurden die auf die dreiwöchige Privatnutzung entfallen...

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