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Übereignung des Grundstücks unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung ist keine Option
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Übereignung des Grundstücks unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung ist keine Option | |
-G/07 |
Der Fall
A (eine Bank) ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem B das darauf befindliche Gasthaus betreibt. A schloss mit B einen Optionsvertrag ab, in dem vereinbart wurde, dass B dieses Grundstück erwerben soll. Bis zum Erwerb des Grundstücks durch B wird als Optionsentgelt ein Betrag von 218.018,50 Euro vereinbart, den B in Raten abzutragen hatte. A verpflichtete sich, nach Bezahlung des Gesamtkaufpreises eine entsprechende Urkunde zu unterfertigen, damit das Grundstück an B übertragen werden kann.
Das Finanzamt setzte vom Kaufpreis Grunderwerbsteuer fest, obwohl noch kein verbücherungsfähiger Kaufvertrag abgeschlossen worden war. In der Berufung wurde vorgebracht, es sei Wille der Vertragsparteien gewesen, B insofern eine Gestaltungsmöglichkeit zukommen zu lassen, als es seinem Gutdünken anheimgestellt worden sei, das Optionsentgelt auf verschiedenste Art und Weise zu entrichten bzw. die Option durch Nichtzahlung des Entgelts nicht in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung
Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern sch...