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BFGjournal 11, November 2009, Seite 406

Arbeitskräftegestellung oder Erfüllung von Werkverträgen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte?

Susanne Zankl

Können Eisenverlegungs- bzw. Armierungsarbeiten als einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen, ein selbständiges Werk darstellen und damit einem Werkvertrag unterliegen? Für sich gesehen kommt es nicht allein auf die Art der verrichteten Tätigkeit an, sondern auf die Gefahr der Verwischung der Grenzen zwischen den Arbeitserfolgen. Für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften oder ein Werkvertragsverhältnis vorliegt, sind die Vertragsinhalte nur insoweit zur Abgrenzung heranzuziehen, als ihnen keine andere Praxis entgegensteht.


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§ 98 Abs. 1 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988

Der Fall

Geschäftsgegenstand der Berufungswerberin ist die Bauspenglerei. Die Berufungswerberin ist Vertragspartnerin diverser Baugesellschaften. Sie erbringt Subleistungen im Bereich von Eisenbiegertätigkeiten (Eisenflechtertätigkeiten).

Im Rahmen einer gem. § 147 bzw. § 144 BAO durchgeführten Betriebsprüfung (Nachschau) zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006/2007 und 1–5/2008 wurde festgestellt: Die Eisenflechtertätigkeiten der Berufungswerberin wurden zum Großteil von portugiesischen Arbei...

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