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BFGjournal 7-8, Juli 2015, Seite 256

Avalprovision als sonstige Einkünfte

Mag. Markus Knechtl, Mitarbeiter in einem Finanzamt in Niederösterreich

Die Übernahme einer Bürgschaft oder die Verpfändung einer Sache zu Gunsten eines Dritten ist immer mit dem Risiko verbunden, dass die Haftung schlagend wird. Unter Fremden wird dieses Risiko regelmäßig entgeltlich abgegolten. Entgelte für die Übernahme einer Haftung führen im betrieblichen Bereich zu Betriebseinnahmen. Werden diese Einnahmen jedoch im außerbetrieblichen Bereich - etwa einmalig - bezogen, stellt sich die Frage, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.


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1. Der Fall

Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer Holding-GmbH und mittelbar an einer Aktiengesellschaft beteiligt, die in einer wirtschaftlichen Notlage war. Zur Aufrechterhaltung des weiteren Geschäftsbetriebs wurden Fremdmittel benötigt, die mangels verfügbarer eigener Sicherheiten nur noch unter Gestellung von Sicherheiten von Dritten zu erlangen waren. Der Beschwerdeführer verpfändete seine Anteile an der Holding-GmbH und erhielt als Gegenleistung für die Bestellung der Sicherheiten eine fremdübliche Avalprovision, die quartalsweise zu entrichten war.

Nach Ansicht des Finanzamtes und des (damals zuständigen) UFS waren die ...

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