Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unionsrechtskonforme Auslegung des umsatzsteuerrechtlichen Unternehmerbegriffs
In seinem zweiten Vorabentscheidungsersuchen seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2014 ersuchte das BFG den EuGH um Auskunft zur Selbständigkeit von wirtschaftlich eng kooperierenden Personengemeinschaften als jeweils eigene Unternehmer sowie zur Anwendbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung, wenn jede dieser Personengemeinschaften für sich genommen die nationale Umsatzgrenze für die Pauschalierung nicht überschreitet, aber die Umsätze dieser Personengemeinschaften zusammen über den nationalen Pauschalierungsgrenzen lägen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RE/7100001/2015, beim EuGH anhängig unter C-340/15 |
1. Der Fall
Das auf dem Markt unter dem Familiennamen der Gesellschafter auftretende Weingut setzt sich nach Ansicht der Beschwerdeführer aus drei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammen. Gesellschafter sind die Mitglieder der Familie. Bisher wurden die GesbR sowie die GmbH vom Finanzamt als jeweils eigenständige Unternehmer anerkannt, auf die GesbR wurde die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung angewandt. S...