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BFGjournal 7-8, Juli 2015, Seite 300

Sind „Wiederbeschaffungskosten“ in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen?


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Sind „Wiederbeschaffungskosten“ in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen?
§§ 5, 8 GrEStG

1. Der Fall

Mit elektronischer Abgabenerklärung erklärte die Käuferin, die Beschwerdeführerin, zwei Erwerbsvorgänge von Grundstücken und gab pro Erwerb einen Kaufpreis von 16.913,38 Euro an. Das zugrunde liegende Übereinkommen lautete auszugsweise, dass die Verkäufer Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, die von der Käuferin zu bestimmten Entschädigungsbeträgen eingelöst werden (Grundeinlöse). Vereinbart wurden auch Wiederbeschaffungskosten, als Ersatz der Kosten für eine Wiederbeschaffung der von der Beschwerdeführerin beanspruchten Grundstücke, ein Akzeptanzzuschlag von 10 % sowie eine Meistbegünstigungsklausel, wonach den Eigentümern für das gegenständliche Straßenbauprojekt gleichwertige Grundflächen zu gleichen Preisen abgegolten werden; sollte ein Eigentümer einen höheren Kaufpreis erzielen, so erhöht sich der Kaufpreis aus diesem Vertrag entsprechend.

Das Finanzamt setzte aufgrund der Abgabenerklärung und des Übereinkommens die GrESt fest, wobei es zum angegebenen Kaufpreis die „Wiederbeschaffungskosten“ dazurechnete (Bemessungsgr...

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