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Einbringung - Wechsel der Gewinnermittlungsart, Ermittlung des Verkehrswerts
Kommt es im Zuge einer Einbringung durch den Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu einer Aufwertung des Grund und Bodens und/oder eines nicht betrieblich genutzten Gebäudeteiles zum höheren Teilwert, so ist im Falle einer zeitnahen Veräußerung der tatsächliche Verkaufspreis zuzüglich zwischenzeitiger Abschreibungen maßgeblich und nicht ein durch einen Sachverständigen ermittelter Verkehrswert, wenn keine außergewöhnlichen Umstände ersichtlich sind, die auf die Bildung des Kaufpreises Einfluss nahmen.
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Einbringung - Wechsel der
Gewinnermittlungsart, Ermittlung des Verkehrswerts
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Der Fall
Ein Einzelunternehmen wurde zum gemäß Art. III UmgrStG in die berufungswerbende GmbH eingebracht. Im Zuge dessen erfolgte durch den Übergang auf die Gewinn...