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BFGjournal 7, Juli 2009, Seite 264

Umfang der Gegenleistung

Hedwig Bavenek-Weber

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Umfang der Gegenleistung

Der Fall

Für die Übergabe eines Grundstücks verpflichtete sich die Tochter zur grundbücherlichen Einräumung des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie zur Erhaltung des bewohnbaren Zustandes der Vertragsliegenschaft wie der zeitbedingten Erneuerung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter, insbesondere zum Ausmalen der Wohnräume des Übergebers, zur Wäsche und zum Ersatz der Vorhänge, und zur Leistung eines Abtretungspreises von 45.000 Euro für die zukünftigen Lebensbedürfnisse des Übergebers. Die Gegenleistung wurde von den Vertragsparteien mit 65.000 Euro bewertet. Das Finanzamt erkannte nur 20.000 Euro als Gegenleistung an und kam angesichts des dreifachen Einheitswerts von rund 57.000 Euro so zu ein...

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