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BFGjournal 7, Juli 2009, Seite 249

Keine fiktive Abschreibung bei einer Heizungsanlage ohne Verkehrswert

Marco Laudacher

Der UFS hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für eine unentgeltlich erworbene Heizungsanlage noch eine Abschreibung in Betracht kommt, wenn ihre Verwendung bereits außerhalb der üblichen Nutzungsdauer erfolgt.


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§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b und c EStG 1988

Der Fall

Die Finanzverwaltung erließ einen Feststellungsbescheid betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 2006. Sie ließ unter Verweis auf die Berufungsentscheidung des (interne Entscheidung), keine AfA für die Heizungsanlage zu. Die Bw. hatte vorgebracht, die bezeichnete Anlage sei in der Steuererklärung nicht berücksichtigt worden. Da sie im Jahr 2000 unentgeltlich in das Eigentum der Bw. gelangt sei, müssten fiktive Anschaffungskosten und Herstellungskosten als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Zwischen 2000 und 2004 sei die Anlage stillgelegen, weil keine Vermietung erfolgt sei. Ab 2004 beginne man mit der Abschreibung. Die Entwertung durch die Mieterin sei nicht relevant, weil damals die Anlage nicht im Eigentum der Bw. gestanden sei. Die Kosten der Anlage würden grob geschätzt 65.000 Euro betragen, bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren (Alter der Anlage – Öltank ...

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