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SWK 8, 10. März 2020, Seite 451

Zulässigkeit der Verlegung des Leistungsortes von Mobilfunkleistungen?

BFG befasst EuGH betreffend Umsatzsteuer auf Roaminggebühren

Michael Tumpel

Wenngleich die Umsatzsteuer nicht gerade zu Bernhard Renners Steckenpferden zählte, hat er sich dennoch auch für Rechtsprechung zur Umsatzsteuer interessiert und BFG-Erkenntnisse dazu stets in seinen Vorträgen inkludiert. Bernhard Renner hat sowohl in seinen Vorträgen als auch in seinen Schriften stets dadurch begeistert, die Dinge auf den Punkt zu bringen und eine durchdachte Lösung zu präsentieren. Im vorliegenden Fall wird es wohl der EuGH (C-593/19) aufgrund des RE/2100001/2019, sein müssen, der eine von VwGH und BFG unterschiedlich beurteilte Frage löst. Es geht darum, ob die Regelung des § 3a Abs 16 UStG iVm der Verordnung BGBl II 2003/383 im Hinblick auf die Verlagerung des Leistungsortes für Roamingleistungen richtlinienkonform angewandt wurde, wenn diese im Inland in Anspruch genommenen Leistungen von einem ausländischen Mobilfunkanbieter an seine ausländischen Kunden umsatzsteuerlich als im Inland erbracht angesehen werden.

1. Der Fall

SK Telecom, ein südkoreanischer Mobilfunkanbieter, beantragte beim Finanzamt Graz-Stadt die Rückerstattung der österreichischen Mehrwertsteuer, die ihm von österreichischen Mobilfunkbetreibern für die Nutzung österreichis...

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